Cannabis in Italien: Was ist erlaubt was verboten?
Kurzer rechtlicher Ausblick in Italien:
Es gibt in Italien seit Kurzem eine politische Initiative, welche Eigenanbau und Konsum von Cannabis legalisieren will. Die radikale populistische Regierungspartei Movimento 5 Stelle (Fünf-Sterne-Bewegung) hat im Januar 2019 einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Parlament in Rom eingereicht. Chancen für eine Legalisierung sind zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig aussichtslos. Die Fünf-Sterne-Bewegung und die PD – Partito Democratico (Sozialdemokratische Partei), befürwortet eine Legalisierung von Cannabis. Die Rechtspartei Lega Nord , hingegen ist strikt gegen eine Legalisierung von Cannabis. Auch FI – Forza Italia hat sich gegen die Gesetzesvorlage ausgesprochen. Andererseits ist die Mehrheit der Italiener für eine Legalisierung von Cannabis.
Noch zuletzt im Jahr 1993 stimmte das italienische Volk in einer Volksabstimmung für die Entkriminalisierung aller Drogen. Ebenso die Direzione Investigativa Antimafia. Die italienische Antimafia-Staatsanwaltschaft begrüßt den aktuellen Gesetzentwurf. Da ihrer Meinung eine Entkriminalisierung von Cannabis den illegalen Drogenhandel reduzieren und damit die Geschäfte der Drogenmafia erheblich schwächen würde. Außerdem werden Cannabis Light“-Produkte in Italien seid Einführung des Hanfgesetzes von 2016 in erheblichem Umfang konsumiert. Man kann es mit Alkohol und Tabak vergleichbar . Italien liegt beim Konsum von Cannabis Light mittlerweile EU-weit an zweiter Stelle hinter Dänemark.
Im Moment bleibt daher abzuwarten, wie das Parlament entscheidet. Da die zweite Parlamentskammer, der Senato della Repubblica, jedes Gesetzgebungsverfahren der ersten Kammer generell blockieren kann.
Rechtliche Folgen von Cannabisanbau, -verkauf und -besitz und Konsum in Italien:
Drogenbesitz ist in Italien verboten und war bis Mitte der 70er Jahre auch generell strafbar. Im Jahr 1975 wurden sämtliche Strafen für den Besitz illegaler Drogen abgeschafft, sofern diese nur für den Eigenkonsum bestimmt waren. Das gilt auch für Cannabis. Der Besitz von Cannabis für den Eigengebrauch war damit legal. Das grundsätzliche Verbot von Anbau, Verkauf, bzw. Handel wurde aber beibehalten. 1990 erfolgte dann, mit der Einführung verschiedener administrativer Verwaltungsstrafen (z. B. Führerscheinentzug, Waffenscheinentzug, Entzug der Aufenthaltserlaubnis etc.), wieder eine Strafverschärfung auch für den Konsum von Cannabis.
Beim Anbau (Ausnahme Nutzhanf) genauso wie beim Handel von Cannabis, kann man entweder mit einer Freiheitsstrafe von 2- 6 Jahren oder mit Geldbußen bis zu € 75.000 geahndet werden. Für den Erwerb oder Besitz von Cannabis gelten die gleichen Strafen, mit Ausnahme wenn Erwerb und Besitz ausschließlich für den persönlichen Konsum bestimmt waren. Bei Vorliegen von Indizien, die für eine Weitergabe, bzw. Verteilung von Cannabis sprechen, z. B. Auffinden einer Waage, Verpackungsmaterial, oder größere Mengen an Bargeld, gilt die Ausnahme nicht. In solchen Fällen kommt es regelmäßig zur Anklage und zum Strafverfahren.
Aktuell werden Personen die im Besitz von geringen Mengen Cannabis angetroffen werden in der Regel lediglich verwarnt. Es gibt neben dem straffreien Eigenbesitz und Konsum, aber noch eine weitere Ausnahme, um Cannabis legal zu kaufen, bzw. zu besitzen. Seit 2013 ist in Italien auch die medizinische Anwendung von Cannabis für solche Personen erlaubt, die ein durch einen zu gelassenen Arzt ausgestelltes, gültiges Rezept haben. Damit durften Patienten medizinische Cannabisderivate nur in entsprechend lizenzierten, staatlichen Apotheken legal kaufen.
Aktueller Stand der Legalisierung in Italien ?
Eine seid dem 1. Januar 2017 in Italien geltende Liberalisierung betrifft den Verkauf von medizinischem Cannabis. Danach können Patienten von der italienischen Armee angebautem und hergestelltem medizinischem Cannabis gegen Rezept in allen Apotheken und Krankenhäusern in ganz Italien legal erhalten. Zuständig für Anbau, Produktion und Verteilung ist das chemisch-pharmazeutische Militär-Institut in Florenz. Es gibt allerdings eine bürokratische Hürde. Der italienische Staat hat von Gesetzes wegen die generelle Kontrolle über alle Drogen und psychoaktiven Substanzen. Jede der 20 Regionen im Land hat im Gesundheitswesen aber die Befugnis eigene Vorschriften für sich zu erlassen, mit der Folge regionaler Unterschiede.
Die Unterschiede betreffen hauptsächlich die Zulassung von pharmazeutischen Cannabis-Derivaten zur Behandlung von durch die Regionen selbst festgelegten bestimmten Krankheiten. Doch es gibt auch private Initiativen. Der für seine Euthanasiekampagnen bekannte Verband Luca Coscioni führt seid einiger Zeit auch eine Kampagne für die Legalisierung von Cannabisprodukten als Arzneimittel und als Genussmittel durch. Ein weiteres Ziel der Kampagne ist freier Anbau von Cannabispflanzen für den Eigenbedarf, wobei dieser maximal auf 5 Pflanzen pro Person begrenzt und nur für medizinische Zwecke bestimmt sein soll.
Fazit
Bis zur endgültigen Legalisierung von Cannabis wird wohl noch einige Zeit vergehen. Im Moment scheint der Gesetzesentwurf der Partei Fünf-Sterne-Bewegung auf Eis gelegt. Sollte das Parlament dem vorgelegten Gesetzesentwurf in einem neuen Anlauf zustimmen, darf jeder italienische Bürger bis zu 5 Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs anbauen, bis zu 15 Gramm Marihuana zu Hause besitzen oder 5 Gramm Marihuana in der Öffentlichkeit mit sich führen.
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